Laut Gesetz Nr.2018-771 vom 5. September 2018 (« berufliche Zukunft » gennant) durch das Dekret Nr. 2019-15 vom 8. Januar 2019 ergänzt, müssen die Arbeitgeber eine Auswerteeinrichtung der Unterschiede bei der Entlohnung von Frauen und Männern festlegen, die ein soziales öffentliches Rating der Firma zuführt. Die mit einem übermässigen Unterschied Firmen müssen Abhilfemassnahmen einführen (Artikel L 1142-7 bis -10 des Arbeitsgesetzbuches).
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